25 Amputationen in einer Nacht
25 Amputationen in einer Nacht.
Das hat mich aufgeschreckt. Eine Meldung aus dem Unfallkrankenhaus in Hellersdorf. Tatort: Silvesternacht 2026.
Bei den amputierten Gliedmaßen handelt es sich um Finger, Hände und Arme. Weitere schwere Verletzungen kamen hinzu.
Ein bisschen viel, wie ich finde.
Ja, das Thema ist an sich schon im Vorfeld intensiv abgearbeitet worden. Mehr als 70 % unserer Bürger sind für ein Verbot von Feuerwerkskörpern. Mit Gefährlichem zu verbieten, tut man sich in unserer kapitalistischen Gesellschaft allerdings schwer. Panzer und Kanonen, also Kriegswaffen, werden ja auch nicht verboten.
Von Seiten der herstellenden Unternehmen ist zu hören, dass sie sich hauptsächlich um den Erhalt der Arbeitsplätze sorgen. Aber nicht alle Leute glauben das.
Zurück zu den kleineren Feuerwerkskörpern. Da hat jemand, der sicherlich einen gewissen Überblick hat, einen guten Vorschlag gemacht. Der Mann heißt Benjamin Jendro und ist Sprecher der Berliner Polizeigewerkschaft.
Er hat vorgeschlagen, zentrale freie Plätze zeitlich ausschließlich für den Gebrauch von Feuerwerkskörpern freizugeben. Genannt wurde dabei das Tempelhofer Feld oder ähnliche Areale.
Ich finde den Vorschlag hervorragend. Das Problem würde damit weitgehend gelöst. Im übrigen Stadtgebiet könnte der Gebrauch von Feuerwerkskörpern dann verboten werden und ließe sich sehr leicht kontrollieren. So weit die Logik.
Aber warum kauft sich jemand überhaupt Böller? Sicher auch der Vater, der zwei Raketen kauft, um seinen Kindern zu zeigen, dass er das auch kann.
Doch wie ich es beobachtet habe, kaufen Leute, von denen ich glaube, dass sie es sich eigentlich nicht leisten können, für 100 oder 200 Euro einen ganzen Haufen Böller, ganze Batterien. Warum machen sie das? Na sicher: um ihr Selbstbewusstsein ein wenig zu heben und um die Aufmerksamkeit der Umstehenden zu bekommen. Und das sind ja meistens die Nachbarn.
Auf dem Tempelhofer Feld dürfte das allerdings deutlich schwieriger sein. Wenn dort der selbst ernannte Sprengmeister und die Böllerfachfrau dicht beieinander stehen und jeder fast das Gleiche macht, stößt das Vergnügen schnell an seine Grenzen. Es sei denn, man hat besonders viel investiert – in Durchschlagskraft und extreme Lautstärke –, um die anderen in den Hintergrund zu drängen.
Kurz gesagt: Man fällt dort nicht weiter auf. Und das kann ja nicht der Sinn der Geschichte sein.
Einen Versuch könnte man wagen. Aber im Grunde glaube ich, dass nur ein generelles Verbot von privaten Böllern die Amputation von Gliedmaßen verhindern kann.
Und dafür bin ich.
Die Sache mit der Zuständigkeit!
Deutschland und seine Zuständigkeiten – ein wahres Wunderwerk der Bürokratie. Wir haben 16 Bundesländer, eine Bundesregierung und zur Sicherheit auch noch Kommunen, die ebenfalls zuständig sind. Eigentlich ist alles ganz klar geregelt: Wer darf was, wer muss was und wer lieber gar nichts. Und wie bei allen guten Regeln gilt natürlich: Man kann sie auch kreativ auslegen. Besonders dann, wenn man absolut keine Lust hat, irgendetwas zu tun oder eine Angelegenheit möglichst elegant auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschieben möchte.
Richtig unterhaltsam wird es, wenn jemand mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist. Dann greift man zur bewährten Allzweckwaffe des Rechtsstaats: Man zweifelt einfach die Zuständigkeit an. Funktioniert erstaunlich oft.
So hatte Deutschland zum Beispiel eine kleine, unauffällige Organisation, die bewaffnet, ganz harmlos nationalsozialistisches Gedankengut verbreitete: die "Hammerskins". Ein paar Faschisten, verteilt über mehrere Bundesländer, mit internationalen Freundschaften – also quasi ein kultureller Austausch.
Der Staat reagierte entschlossen. Die damalige Bundesregierung verbot die Organisation und ließ Propagandamaterial sowie Waffen beschlagnahmen.
Dumm nur: Ohne Waffen ist so ein Umsturz irgendwie schwer umzusetzen. Das sahen auch einige besonders findige Mitglieder der Gruppe so und zogen vor Gericht. Ihre geniale Idee: Die Bundesregierung sei für ein solches Verbot gar nicht zuständig.
Das Gericht, stets bemüht, seinem liebsten Zeitvertreib nachzugehen, prüfte das gründlich und kam zu einem überraschenden Ergebnis: Stimmt! Die Bundesregierung war tatsächlich nicht zuständig. Schließlich war die Gruppe ja nicht in allen Bundesländern aktiv. Zuständig seien vielmehr die einzelnen Länder – jedes für sich, versteht sich. Föderalismus!
Ergebnis: Das Verbot wurde aufgehoben.
Und weil wir hier in einem Rechtsstaat leben, mussten die zuvor beschlagnahmten Waffen selbstverständlich wieder an die Faschisten zurückgegeben werden. Regeln sind schließlich Regeln. Auch dann, wenn sie ziemlich absurd wirken.
Kaum zu glauben? Doch doch. Willkommen in Deutschland.
- Tagesschau & ZDFheute: Berichte über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig.
- Der Spiegel / Zeit Online: Analysen dazu, warum das Verbot aus formalen (föderalen) Gründen scheiterte.